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Volksabstimmung · 29. November 2026

Feuerwerk bleibt
Tradition.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will lärmendes Feuerwerk für Private verbieten – auch am 1. August und an Silvester. Wir sagen Nein. Und wir zeigen, dass es auch mit Respekt geht.

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Titel«Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
VerlangtVerbot von Verkauf und Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper
AusnahmenNur mit kantonaler Bewilligung für Anlässe von überregionaler Bedeutung – nicht für Private
EmpfehlungBundesrat und Parlament: Nein

Darum
Nein.

5 Gründe, warum ein Verbot der falsche Weg ist.

01 Gelebte Tradition Feuerwerk gehört für viele Familien zum 1. August und zu Silvester – seit Generationen. Was uns verbindet, soll bleiben.
02 Wenige Tage im Jahr Gezündet wird vor allem an zwei Festtagen. Das rechtfertigt kein generelles Verbot.
03 Schon heute geregelt Der Gebrauch ist bereits stark reglementiert. Kantone und Gemeinden können Feuerwerk zusätzlich einschränken – etwa bei Trockenheit.
04 Respekt statt Verbot Wir beraten beim Kauf, informieren über Sicherheit und nehmen abgebranntes Feuerwerk an unserer Entsorgungsstation zurück.
05 Lokales Gewerbe Familienbetriebe wie unserer – seit 2009 in Rothrist – wären direkt betroffen.

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Offizielle Informationen des Bundes: admin.ch/de/feuerwerksinitiative · Kampagne: nein-feuerwerksverbot.ch

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