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20. Oktober 2026 · Abstimmung · 1 Min. Lesezeit

Was die Feuerwerksinitiative wirklich verlangt

Welche Feuerwerkskörper betroffen wären, was am 1. August noch erlaubt bliebe – und warum Bundesrat und Parlament Nein sagen.

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Hier die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Was steht im Initiativtext?

Die Initiative will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen. Welche Feuerwerkskörper genau darunter fallen würden, lässt der Text offen. Erlaubt bleiben sollen laut Initiativkomitee lärmarme Produkte wie Wunderkerzen und herkömmliche Vulkane.

Was hiesse das für den 1. August und Silvester?

Die Kantone könnten für Anlässe von überregionaler Bedeutung – etwa den Nationalfeiertag oder Volksfeste – Ausnahmen bewilligen. Privatpersonen dürften aber auch dann kein lärmerzeugendes Feuerwerk mehr zünden.

Das Familienfeuerwerk im Garten, die Rakete um Mitternacht, die Batterie mit Freunden: Genau das würde wegfallen.

Was sagen Bundesrat und Parlament?

Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Ihre Gründe:

  • Die Initiative geht zu weit.
  • Feuerwerk gehört für viele zu den Feiern am 1. August und an Silvester.
  • Die Belastungen beschränken sich auf wenige Tage im Jahr.
  • Der Gebrauch ist bereits stark reglementiert – Kantone und Gemeinden können Feuerwerk zusätzlich einschränken.

Gemäss dem Nein-Komitee lehnte der Nationalrat die Initiative mit 131 zu 50 Stimmen bei 18 Enthaltungen ab, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.

Unsere Haltung

Wir sagen am 29. November Nein. Nicht, weil uns Rücksicht egal wäre – im Gegenteil: Wir beraten jede Kundin und jeden Kunden, informieren über Sicherheit und nehmen abgebranntes Feuerwerk zurück. Respekt statt Verbot.

Quellen: admin.ch – Feuerwerksinitiative · nein-feuerwerksverbot.ch

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